Förderungen der GEMEINDE HOCHFILZEN

Die Gemeinde unterstützt die Bürger mit verschiedenen Förderungen. Die Entscheidung über die Genehmigung der Förderung erfolgt im Einzelfall nach sozialen Kriterien im Gemeindevorstand.

Das Ziel ist es, die Vergabe von Subventionen und Förderungen an die Gemeindebürger der Gemeinde Hochfilzen in einem einheitlichen Verfahren nach objektiven und sozialen Gesichtspunkten abzuwickeln. Ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer Subvention bzw. Förderung durch die Gemeinde Hochfilzen besteht nicht. 

MIETZINS- UND  ANNUITÄTENBEIHILFE

Das Ansuchen auf Gewährung einer Mietzins- oder Annuitätenbeihilfe ist samt den erforderlichen Unterlagen unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter einzureichen und wird, vorausgesetzt die Bedingungen des Landes Tirol zur Vergabe werden erfüllt, für ein Jahr bewilligt.  Die Auszahlung erfolgt frühestens ab dem, der Einreichung des vollständigen Ansuchens beim Gemeindeamt, folgenden Monat im Nachhinein. 

Das Formular finden Sie hier.

HEIZKOSTENZUSCHUSS

Der Heizkostenzuschuss ist eine Unterstützung des Tiroler Hilfswerkes für Pensionisten, die eine Mindestpension mit Ausgleichszulage beziehen. 

Weitere Informationen  finden Sie hier. Das Formular für das Ansuchen finden Sie hier.

VEREINSFÖRDERUNG

Ansuchen um Vereinsförderung bzw. Subventionen können nur eingetragene Vereine in schriftlicher Form einbringen. Der Gemeindevorstand prüft die Förderwürdigkeit.

MINDESTSICHERUNG

Die Mindestsicherung ist als Hilfeleistung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt, ihren Wohnbedarf oder den bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung auftretenden Bedarf mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht oder nicht vollständig abdecken können. 

Weitere Informationen finden Sie hier. Das Formular für das Ansuchen finden Sie hier.