Kindergartenordnung

für den Kindergarten Hochfilzen

Aufgabe

Der Kindergarten hat die Aufgabe, die häusliche Erziehung und Betreuung der 3- bis 6 Jährigen zu unterstützen und zu ergänzen. Insbesondere fördert er durch Spiel, Bildungs- und Erziehungsarbeit die seelische, geistige und körperliche Entwicklung der Kinder bis zur Schulreife. 

 

Aufnahme

Der Kindergarten ist ohne Unterschied des Geschlechtes, der Rasse, des Standes, der Sprache und des Bekenntnisses der Kinder allgemein zugänglich.
Es dürfen nur Kinder aufgenommen werden, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht schulpflichtig sind.

Eine Aufnahme während des Jahres ist nur bis zum Beginn des 2. Semesters möglich, wenn die Höchstzahl noch nicht erreicht ist.

Anmeldung

Für die Aufnahme in den Kindergarten ist eine Anmeldung durch die Eltern (Erziehungsberechtigten) des Kindes erforderlich. Die Einschreibung findet im Februar, die Hauptaufnahme zu Beginn des darauffolgenden Septembers statt. Allen Kindern die bis Ende August 3 Jahre alt werden und ihren Hauptwohnsitz in Hochfilzen haben wird eine Einladung zur Einschreibung zugeschickt.


Aufnahmebogen

Durch die Abgabe des ausgefüllten Aufnahmebogens nehmen Sie die Zielsetzung unserer Erziehungs- und Bildungsarbeit, welche in einer eigenen Konzeption (siehe Menüpunkt KONZEPTION) festgehalten ist, zur Kenntnis. In diese kann jederzeit Einsicht genommen werden. Außerdem bekunden Sie Ihr Einverständnis mit den Richtlinien über die Führung des Kindergartens Hochfilzen.

 

Betriebszeit

Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 7.00 bis 15.00 Uhr 

Ankunftszeit: zwischen 07.00 Uhr und 8.30 Uhr

Abholzeiten: zwischen 11.30 Uhr und 13.00 Uhr (Vormittagsbetreuung)
                        zwischen 14.00Uhr und 17.00 Uhr (Nachmittagsbetreuung).

 

Ferienordnung

Seit den Sommerferien 2022 bietet Hochfilzen eine eigene Ferienbetreuung an. Eine Anmeldung ist möglich für folgende Ferien:

  • Herbstferien
  • Semesterferien 
  • Osterferien
  • Sommerferien

Ein Besuch des jeweiligen Kindergartens in den Ferien ist nur möglich unter folgenden Bedingungen:

  • Anmeldung mit dem entsprechenden Formular vor Anmeldeschluss
  • Anzahlung der Betreuungsgebühr
  • ihr Kind besucht bereits den Kindergarten Hochfilzen


Kindergartengebühr

Für alle kostenpflichtigen Dreijährigen (Stichtag 1.September) beträgt die Gebühr € 40,00 vormittags, für jedes weitere Kind € 20,-monatlich. Die Vorschreibung erfolgt für 10 Monate im Jahr jeweils anteilig gemeinsam mit den vierteljährlichen Quartalsvorschreibungen der Gemeindeabgaben. 

Für alle 4-6 Jährigen ist der Kindergartenbesuch am Vormittag gratis.

Eine Kostenaufstellung für die Nachmittagsbetreuung finden Sie unter dem Menüpunkt "Infos" > Nachmittagsbetreuung.

Entfallene Besuchstage können nicht vergütet werden. Solange das Kind vom Besuch des Kindergartens nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist, wird der Monatsbeitrag weiter berechnet, dadurch bleibt dem Kind der Platz erhalten. Eine Abmeldung vom Besuch des Kindergartens innerhalb des Jahres ist nur durch eine entsprechende Begründung möglich. Die Abmeldung muss 14 Tage vorher bekanntgegeben werden.

 

Kindertransport

Für alle Feistenauer und Warminger Kindergartenkinder gibt es die Möglichkeit mit dem Bus zu kommen. Für die Busbenützung wird von der Gemeinde ein Selbstbehalt in Höhe von 19,60 € pro Kind/Jahr vorgeschrieben.

 

Ausstattung für den Kindergartenbesuch

  1. Hausschuhe,
  2. helle Gymnastikschuhe
  3. Jausentasche mit gesunder Jause und Trinkflasche 
  4. Reservekleidung
  5. dem Wetter ensprechende Außenkleidung
  6. Taschentücher (bitte eine Packung im Kindergarten abgeben)
  7. dicke Klarsichthüllen (Portfolio)

Natürlich alles beschriftet!


Bedingungen für den Besuch

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben dafür zu sorgen, dass

  1. die Kinder den Kindergarten körperlich gepflegt sowie ausreichend und zweckmäßig gekleidet besuchen
  2. das Kind, auf dem Weg zum und vom Kindergarten von einer Person über 18 Jahre begleitet wird,
  3. das Kind pünktlich bis spätestens 08.30 Uhr in den Kindergarten gebracht wird,
  4. das Kind, persönlich von einer Pädagogin entgegengenommen wird,
  5. das in den Kindergarten aufgenommene Kind den Kindergarten regelmäßig besucht.
  6. die Eltern haben die Kindergartenleiterin von jeder Verhinderung des Kindes unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen.

 


 Besuchspflicht für 5-jährige Kinder

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen besteht Besuchspflicht für 5-6 jährige Kinder.

Sie dürfen nur im Falle einer gerechtfertigten Verhinderung fernbleiben. Eine solche liegt insbesondere bei Erkrankung des Kindes oder der Eltern (Erziehungsberechtigten), bei Urlaub im Ausmaß von maximal drei Wochen sowie bei außergewöhnlichen Ereignissen vor.

Verstöße gegen diese Verpflichtungen werden gemäß den Bestimmungen im neuen Tiroler Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz geahndet und werden von den Bezirksverwaltungsbehörden mit Geldstrafen bis zu 220,-- Euro belegt.

 

Wir danken für Ihr Vertrauen und hoffen auf gute Zusammenarbeit.

Die Kindergartenleiterin
Elvira Baumann

Der Bürgermeister
Konrad Walk